Seit dem 01.11.2002 können Amateure nur noch in zwei festgelegten Wechselperioden wechseln. Bei Erfüllung der Bestimmungen können Amateure innerhalb dieser Wechselperioden bei Freigabe die sofortige Spielberechtigung ab Eingang der vollständigen Unterlagen bei der Passabteilung erhalten. Die bisherige Wartefrist von drei Monaten im Fall der Freigabe gehört somit der Vergangenheit an.
Ein Amateur kann sowohl in der Wechselperiode I als auch in der Wechselperiode II einen Vereinswechsel vornehmen, in der Wechselperiode II jedoch nur mit Zustimmung.
Die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele wird auch außerhalb der Wechselperioden ab Antragseingang der vollständigen Unterlagen bei der Passabteilung erteilt. Unberührt von den Wechselperioden bleibt die Bestimmung des § 22 SpO/WFLV. Liegen die dort genannten Voraussetzungen vor, erhält der Spieler eine sofortige Spielberechtigung für Pflichtspiele auch außerhalb der Wechselperioden.