Die Erteilung von Spielberechtigungen für Vertragsspieler wird nach den derzeit gültigen Bestimmungen der Spielordnung von WFLV und DFB vorgenommen.
Vertragsspieler, die einen Vereinswechsel vornehmen, können nur innerhalb der Wechselperioden I und II eine Spielberechtigung für Pflichtspiele erhalten. Vereinseigene Spieler, die bislang den Status Amateur hatten, können auch außerhalb der Wechselperioden einen Vertrag als Vertragsspieler abschließen.
Außerhalb der Wechselperioden kann bei einem Vereinswechsel nur eine Spielberechtigung für Freundschaftsspiele erteilt werden.