Fällt in der Passabteilung bei der EDV-Erfassung eines Vereinswechsels auf, dass ein Spieler wegen unterschiedlicher Spielerdaten zwei Spielberechtigungen besitzt (neben der bekannten Spielberechtigung besitzt er noch eine andere Spielberechtigung unter einer anderen Passnummer bei einem anderen Verein) wird bei dem betreffenden Verein schriftlich wegen des nicht vorliegenden Spielerpasses nachgefragt. Der Antrag stellende Verein wird schriftlich informiert, dass der Spieler noch eine weitere Spielberechtigung besitzt, der fehlende Pass angefordert wurde und die Spielberechtigung noch nicht erteilt werden kann.
Geht der angeforderte Spielerpass ein, wird die Spielberechtigung unter Berücksichtigung des 1. Antragseingangs erteilt.