1.) Bei Erstausstellungen ist lediglich der Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung vollständig auszufüllen und vom Verein und Spieler zu unterschreiben. Bei Spielern, die aus dem Ausland kommen und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, muss die Antragsrückseite ausgefüllt werden. Bei den Ländern, die zusätzliche Angaben zur Bearbeitung des Freigabeverfahrens benötigen, weisen wir auf die Ausführungen bei den Junioren hin.
2.) Der Senior erhält eine vorläufige Spielberechtigung. Stellt sich im Rahmen des Freigabeverfahrens heraus, dass die Spielberechtigung aufgrund unwahrer Angaben erteilt wurde, wird die Spielberechtigung mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.