Wechsel eines Amateurspielers von einem Verein der Hobbyligen bzw. Freizeitligen, die dem WFLV angeschlossen sind
Beim Vereinswechsel eines Amateurspielers der Hobby- bzw. Freizeitligen ist zu beachten, dass die Eintragungen im Spielerpass durch den Hauptverein vorgenommen werden müssen. Bestätigungen der Unterabteilungen werden nicht anerkannt.
Bestätigt der Hauptverein, dass eine Unterabteilung aufgelöst wurde, entfällt die Wartefrist für Spieler, die dieser Unterabteilung angehörten (§ 2 (9) SpO/WFLV).