Entschließt sich ein Spieler, nach erfolgter Abmeldung zu seinem alten Verein zurückzukehren, muss die Spielberechtigung als Rückkehrer neu beantragt werden.
Die Spielordnung/WFLV unterscheidet zwischen zwei Arten von Rückkehrern:
1) dem Rückkehrer, der sich in der Zwischenzeit bei keinem anderen Verein angemeldet hat
und
2) dem Rückkehrer, der sich in der Zwischenzeit bei einem anderen Verein angemeldet hat, jedoch nur in Freundschaftsspielen eingesetzt wurde und im Laufe der Wartefrist bzw. während einer Frist von 3 Monaten nach Abmeldung bei seinem alten Verein mit Zustimmung des zwischenzeitlichen Vereins zu seinem alten Verein zurückkehrt.