1. Bei der Beantragung einer Spielberechtigung als Erstausstellung für Junioren oder Juniorinnen muss das Geburtsdatum durch die Vorlage der Original-Geburtsurkunde oder Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes bzw. durch den Kreisjugendausschuss bestätigt werden. Diese Regelung gilt auch für den Junior, der bereits volljährig ist. Eine Geburtsurkunde ist erst ab dem 01.06. des Jahres entbehrlich, in dem der Junior nach den Bestimmungen der JSpO/WFLV zum Senior wird.
Beglaubigte Kopien oder Bestätigungen durch die Kirche, Polizei, Rechtsanwalt, Schule, usw. werden nicht anerkannt.
Im Übrigen ist darauf zu achten, dass der Antrag sowohl vom Verein als auch von einem Erziehungsberechtigten des Spielers und dem Spieler ab einem Alter von 7 Jahren selbst unterschrieben wird. Ohne Unterschrift des Vereins und eines Erziehungsberechtigten ist keine Spielberechtigung möglich.
Bei Junioren, die bereits 18 Jahre alt sind, ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten entbehrlich.
2. Für Spieler aus dem Ausland, die zwischen 12 und 18 Jahren alt sind und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Erklärung einzureichen, dass der Umzug der Familie aus Gründen erfolgte, die nichts mit dem Fußballsport zu tun hatten. Ohne diese Bescheinigung kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Zusätzlich ist die Antragsrückseite auszufüllen.
Neben den Angaben zur Staatsangehörigkeit, Geburtsort und letztem Wohnort im Ausland (Land angeben, wo dieser Ort liegt) ist bei ausländischen Spielern aus folgenden Ländern zusätzlich erforderlich:
Argentinien
Zusatzformular (beim WFLV anzufordern) muss jedem Freigabeantrag ausgefüllt beigefügt werden
Ägypten
Eine Kopie des Reisepasses.
Bosnien-Herzegowina
1. Bei Spielern mit vorherigem Verein:
Abmeldung beim Verein (ispisnica) und eine Abmeldebestätigung vom zuständigen Cantonalverband müssen im Original beigebracht werden.
2. Bei Spielern ohne vorherigen Verein:
Kopie der Geburtsurkunde, wenn möglich‚ Kopie des Passes, muss beigefügt und der letzte Wohnort in Bosnien angegeben werden.
Brasilien
1.Ein Zusatzformular (beim WFLV anzufordern) muss jedem Freigabeantrag
beigefügt sein.
2. Bei Spielern, die noch nicht volljährig sind (unter 21 Jahre) muss die Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds eingeholt werden.
Griechenland
Die Vornamen von Vater und Mutter müssen unbedingt angegeben werden.
Israel
Die Reisepassnummer des Spielers muss unbedingt angegeben werden.
Japan
Eine Kopie des Reisepasses
Kroatien
Bei Spielern mit vorherigem Verein:
Abmeldung beim Verein (istupnica) und eine Abmeldebestätigung von dem zuständigen Regionalverband (brisovnica) im Original sowie der Spielerpass und ein vom Spieler selbst gestellter Antrag auf Freigabe müssen beigebracht werden.
Polen
Der letzte Wohnort mit Straße und Nr. in Polen, muss angegeben werden aber stets in polnisch.
Saudi-Arabien
Eine Kopie des Reisepasses
Schweden
Die zehnstellige Personalnummer des Spielers (aus dem Reisepass) muss angegeben werden.
Serbien und (Kosovo)
1. Vorname von Vater und Mutter
2. Letzter Wohnort in Serbien
3. Letzter Verein in Serbien
4. Eine Kopie des Reisepasses
Bei Spielern unter 18 Jahren:
zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache.
Spanien (und alle spanisch sprechenden Länder Südamerikas)
Beide Familiennamen sind unbedingt anzugeben.
Türkei
Die Vornamen von Vater und Mutter müssen unbedingt angegeben werden.
ehemalige UdSSR
Der Fußballverband muss angegeben werden.
Ungarn
Der Vorname der Mutter muss angegeben werden.
USA
Ein Zusatzformular (beim WFLV anzufordern) muss jedem Freigabeformular beigefügt sein.
Ukraine
Eine vom Spieler unterzeichnete Erklärung, in der bestätigt wird, dass der Spieler beabsichtigt, für einen Verein im Bereich des DFB zu spielen.
Eine Auflistung, an welchen Meisterschaftsspielen er teilgenommen hat und für welche Vereine und Mannschaften er in den letzten drei Jahren gespielt hat.
Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem neuen Verein und dem alten Verein in schriftlicher Form
Eine Bestätigung, dass der Spieler alle Verpflichtungen gegenüber seinem alten Verein erfüllt hat.
Angabe des abgebenden Vereins mit vollem Namen, Stadt, Region und Distrikt
Bei minderjährigen Spielern ist eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds erforderlich.
Diese Angaben sind erforderlich, da über den DFB bei dem jeweiligen Nationalverband angefragt wird, ob es sich, wie beantragt, um eine Erstausstellung handelt oder ob der Spieler entgegen den Angaben eine Spielberechtigung hatte. Stellt sich heraus, dass der Spieler bereits eine Spielberechtigung besaß, wird die Spielberechtigung mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.