Für B-Junioren bis D-Junioren bzw. B-Juniorin des jüngeren Jahrgangs bis D-Juniorin gilt, dass eine Nichtzustimmung vom abgebenden Verein jederzeit nachträglich aufgehoben werden kann. Die nachträgliche Zustimmung muss an die Passabteilung geschickt werden.
Gleiches gilt für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs, deren Unterlagen vor dem 2.05. bei der Passabteilung eingehen.
Wurde der neu ausgestellte Spielerpass mit den Wartefristen der Nichtzustimmung zwischenzeitlich von der Passabteilung an den aufnehmenden Verein geschickt, muss in diesen Fällen dieser Original-Spielerpass an die Passabteilung zur Änderung der erteilten Spielberechtigung zurückgeschickt werden. Ein evtl. bereits angebrachtes Lichtbild kann entfernt werden, weil von der Passabteilung ein neuer Spielerpass ausgestellt wird. Ist der neue Spielerpass bereits verloren gegangen, muss eine Erklärung über den Passverlust eingereicht werden. Die Änderung der Spielberechtigung ist gebührenpflichtig.