Wer in einer Fußballmannschaft am Verbandsspielbetrieb teilnehmen will, braucht einen gültigen Spielerpass.
Für die Erstausstellung und die Umschreibung von Spielerpässen bei Vereinswechseln ist in Nordrhein-Westfalen die Passabteilung des Westdeutschen Fussball- und Leichtathletikverbandes zuständig.
Jährlich werden in der Passabteilung ca. 180.000 - 190.000 Posteingänge bearbeitet, darunter ca. 60.000 Spielberechtigungsanträge als Neuausstellungen und ca. 70.000 Spielberechtigungsanträge bei Vereinswechseln.